Versicherungen für Bauherren und Immobilienbesitzer
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Bauleistungsversicherung
Risikolebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherungen
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Beim Bau eines Hauses kann viel passieren. Wenn ein Kind in die Baugrube stürzt oder das Werkzeug vom Gerüst auf einen Passanten fällt, können Behandlungskosten, Schmerzensgeld und eine
Verpflichtung zur lebenslangen Rentenzahlung einen Bauherren schnell ruinieren.
Deshalb sollte jeder Bauherr eine Bauherren-Haftpflichtversicherung haben. Diese begleicht berechtigte Ansprüche Dritter, die durch das Bauvorhaben auf dem Baugrundstück persönlich oder materiell
zu Schaden gekommen sind. Der einmalige Beitrag für die Bauherren-Haftpflichtversicherung hängt von der Deckungssumme, der Art des Bauvorhabens, den Baukosten und dem Anteil der Eigenleistungen ab.
Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.
Bauleistungsversicherung
Aber auch das Bauobjekt selbst kann Schaden nehmen. Werden z.B. durch nicht vorhersehbare Witterungsverhältnisse bzw. Unwetter während des Baus Gebäudeteile oder Baumaterialien zerstört,
würde eine Bauleistungsversicherung den Schaden ersetzen. Auch der Diebstahl fest eingebauter Gebäudeteile sowie Vandalismus können bei den meisten Anbietern mitversichert werden. Deshalb ist
der Abschluß einer Bauleistungsversicherung überlegenswert, der einmalige Beitrag hängt ab von der Art des Bauvorhabens, den Baukosten und dem Anteil der Eigenleistungen.
Risikolebensversicherung
Wer zur Finanzierung seines Eigenheimes oder seiner Eigentumswohnung größerer Darlehen aufgenommen hat, sollte auch an eine
Risikolebensversicherung denken. Sie sichert die Hinterbliebenen zumindest finanziell ab, falls der Hauptverdiener
während der Versicherungsdauer verstirbt. Aus der Versicherungsleistung kann dann das Darlehen weiter- bzw. zurückgezahlt und eine finanzielle Notsituation vermieden werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Aber nicht nur durch den Tod des Hauptverdieners könnte die Rückzahlung eines Darlehens gefährdet werden. Auch im Falle einer Berufsunfähigkeit eines Darlehensnehmers und der damit verbundenen
Einkommensminderung kann die Darlehensrückzahlung und die Unterhaltung der Immobilie gefährdet werden. Da sich der Staat in den letzten Jahren immer mehr aus seiner Verantwortung zurückzieht, zählt
die
Berufsunfähigkeitsversicherung heute mit zu den wichtigsten Versicherungen - nicht nur für Darlehensnehmer!
Allerdings sollte man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vorrangig auf gute Versicherungsbedingungen und erst danach auf den Beitrag achten. Es nutzt dem Betroffenen nichts, daß er jahrelang billig
versichert war, wenn der Versicherer im Falle eines Falles die Zahlung wegen ungünstiger Versicherungsbedingungen verweigern kann.
Unfallversicherung
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist jeder Bauherr verpflichtet, sein Bauvorhaben der zuständigen Bauberufsgenossenschaft anzuzeigen. Diese versichert dann die Helfer bei den Eigenleistungen, lediglich
der Bauherr und sein Ehepartner können sich von dieser Versicherungspflicht befreien und eine private Unfallversicherung bevorzugen.
Auch wer wegen seines Berufes oder bestimmter Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, sollte sich dann zumindest mit einer privaten
Unfallversicherung absichern. Ebenfalls wichtig ist diese für Kinder und Hausfrauen.
Aber auch hier ist der Vergleich der Versicherungsbedingungen und -beiträge wichtig, da es zwischen den angebotenen Tarifen große Beitrags- und Leistungsunterschiede gibt.
Gebäudeversicherung
Der Nachweis einer ausreichend hohen Gebäudeversicherung wird in der Regel bereits vom Darlehensgeber vor Darlehensauszahlung verlangt.
Eine Gebäudeversicherung ersetzt Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel am bewohnten Gebäude. Der Versicherungsschutz gilt dabei i.d.R. auch für alle mit dem versicherten Gebäude
fest verbundenen Gegenstände. Sind z.B. Briefkastenanlage, Außenbeleuchtung und Antennenanlage nicht am Gebäude befestigt, sollten Außenanlagen und sonstiges Grundstückszubehör ausreichend
mitversichert sein!
Sinnvoll ist der Abschluß der Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. Dann wird die Versicherungssumme jährlich den aktuellen Baukosten angepaßt und somit eine Unterversicherung vermieden. Bauherren
sollten darauf achten, daß bereits der Rohbau gegen Feuer mitversichert ist. Diesen Versicherungsschutz schließen gute Versicherer beim Abschluß einer Gebäudeversicherung für eine Dauer bis zu
12 Monaten ein!
Hausratversicherung
Aber nicht nur das Gebäude kann durch Feuer, Sturm oder ein geplatztes Leitungswasserrohr zerstört werden, sondern auch der Hausrat (Möbel, elektrische Geräte, Wäsche usw.). Für wen der Verlust
des Hausrats auch einen erheblichen finanziellen Verlust darstellt, kann diesen durch eine Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch versichern.
Die Versicherungssumme sollte man im Normalfall entsprechend den Richtlinien des Versicherers so wählen, daß dieser im Versicherungsfall auf den Nachweis einer etwaigen Unterversicherung verzichtet. Hierzu muß
die Versicherungssumme je nach Versicherer mit 600 bis 750 Euro pro qm Wohnfläche vereinbart werden.
Aufgrund der zunehmenden Gewitterhäufigkeit und -intensität sowie der ständig steigenden Zahl elektrischer und elektronischer Geräte in den Haushalten, ist die Mitversicherung von Überspannungsschäden
durch Blitz bis möglichst 10% der Versicherungssumme durchaus empfehlenswert.
Haftpflichtversicherungen
Eine der wichtigsten Versicherungen ist die private
Haftpflichtversicherung. Denn wer z.B. seine Mietwohnung renoviert und dabei
einen Kurzschluß mit anschließendem Hausbrand oder als Radfahrer einen Unfall mit Personen- und Sachschaden verursacht, muß laut Gesetz für den verursachten Schaden einstehen. Eine private Haftpflichtversicherung
kann uns dabei vor dem finanziellen Ruin bewahren. Deshalb sollte die Deckungssumme hier mindestens 3 Millionen Euro - besser aber noch 5 Millionen Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden betragen
Aber nicht alle Risiken sind standardmäßig in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Wer zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus besitzt, eine Eigentumswohnung vermietet oder in seinem Eigenheim eine Einliegerwohnung
vermietet, sollte prüfen, ob die Risiken aus der Vermietung der Wohnung(en) in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert bzw. mitversicherbar sind. Anderenfalls wird der Abschluß einer
Haftpflichtversicherung
für Haus- und Grundbesitzer erforderlich.
Es ist schon teuer, einen Heizöltank füllen zu lassen. Noch teurer kann es jedoch werden, wenn der Tank leckt und Heizöl das Grundwasser verseucht. Deshalb sollten Besitzer eines Öltanks prüfen, ob die
vorhandene Privathaftpflichtversicherung derartige Kosten übernimmt. Anderenfalls ist eine besserer Privathaftpflichtversicherung oder der separate Abschluß einer
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
empfehlenswert.