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Baufinanzierung in Sachsen

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  1. Ermitteln Sie zunächst sorgfältig die Gesamtkosten Ihres Bau- oder Kaufvorhabens, das ist Grundvoraussetzung einer soliden Immobilien-Finanzierung. Dazu können Sie sich auch folgende Tabelle im PDF-Format herunterladen.

     
    1. Grundstücks- und Erwerbskosten  
    1.1. Grundstückswert bzw. Kaufpreis lt. Kaufvertrag EUR ..........
    1.2. Grunderwerbssteuer (3,5 %) EUR ..........
    1.3. Notarkosten und Grundbuchgebühren für den Erwerb EUR ..........
    1.4. Vermessungskosten (falls Grundstück noch nicht vermessen ist) EUR ..........
    1.5. Maklerprovision (falls Kaufvertrag durch Makler zustande kam) EUR ..........
    1.6. Erschließungskosten und Anliegerbeiträge EUR ..........
    1.7. Kosten der Baufreimachung (z.B. Bäume roden, Altbauten abreißen) EUR ..........
     
    2. Baukosten  
    2.1. Reine Baukosten  
    2.1.1. Baukosten laut Vertrag EUR ..........
    2.1.2. Materialkosten für im Vertrag nicht enthaltene Gewerke EUR ..........
    2.1.3. Lohnkosten für im Vertrag nicht enthaltene Gewerke (auch Eigenleistungen) EUR ..........
    2.2. Kosten der Außenanlage  
    2.2.1. Kosten der Hausanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom, Gas) EUR ..........
    2.2.2. Kosten für Stellplätze / Carport EUR ..........
    2.2.3. Außentreppe, Terrasse, Hof-/Wegbefestigung, Einfriedung EUR ..........
    2.2.4. Gartenanlage EUR ..........
    2.2.5. Sonstige Außenanlagen EUR ..........
    2.3. Baunebenkosten  
    2.3.1. Architekten- und Ingenieurleistungen EUR ..........
    2.3.2. Baugenehmigungs- und Bauabnahmegebühren EUR ..........
    2.3.3. Gebühren des Kreditgebers und/oder des Vermittlers EUR ..........
    2.3.4. Disagio EUR ..........
    2.3.5. Kosten für evtl. geforderte Bankbürgschaften oder Finanzierungsbestätigungen EUR ..........
    2.3.6. Notar-/Grundbuchgebühren für die Grundschuldeintragung EUR ..........
    2.3.7. Versicherungen (Bauherrenhaftpflicht-, Bauwesen-, Unfall- für Bauhelfer usw.) EUR ..........
    2.3.8. Bereitstellungs- und Bauzeitzinsen EUR ..........
    2.3.9. Sonstiges (Kranstellplatz, Baustrom, Bauwasser, Bauschuttentsorgung, usw.) EUR ..........
     
     
     
  2. Von den so ermittelten Gesamtkosten können Sie nun Ihre Eigenmittel abziehen. Dies können z.B. sein:
    • der Wert des eigenen bzw. bereits bezahlten Baugrundstückes,
    • bereits bezahlte Rechnungen (z.B. Architekten- und Ingenieurleistungen),
    • Guthaben von zuteilungsreifen Bausparverträgen,
    • weitere verfügbare Barmittel,
    • Anteil der Lohnkosten, der durch Selbsthilfe gespart werden kann

    Bitte beachten Sie dabei jedoch:
    • Sie dürfen natürlich nur Barmittel als Eigenmittel ansetzen, mit denen Sie auch anfallende Rechnungen bezahlen können. Das Guthaben eines noch nicht zuteilbaren Bausparvertrages oder der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist hierfür ungeeignet.
    • Überlegen Sie, ob Sie wirklich alle Barmittel als Eigenmittel einsetzen sollten. Insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen sind die Kosten schwer einschätzbar und für den Umzug benötigen Sie sicher auch noch eine Barmittelreserve.
    • Bereits bezahlte Rechnungen dürfen Sie nur dann abziehen, wenn diese Kosten auch in den Gesamtkosten berücksichtigt waren. Dies klingt zwar banal, ist aber im Eifer des Gefechts auch schon vergessen worden.
    • Kalkulieren Sie den Anteil der Lohnkosten, den Sie durch Selbsthilfe sparen wollen, vorsichtig! Vielleicht benötigen Sie bei einzelnen Gewerken doch einen Fachmann für die Montage oder Abnahme.
    • Prüfen Sie, ob Sie für die Selbsthilfe auch wirklich nur Lohnleistungen abgezogen haben. Wenn Ihnen die Baufirma z.B. für das Gewerk "Malerarbeiten" einen Preisnachlaß von 4.000 Euro eingeräumt hat, so sind dies nicht alles eingesparte Lohnkosten; Sie müssen vielleicht auch Farben, Tapeten und Spachtelmasse kaufen.

  3. Der nun noch offene Betrag stellt Ihren Fremdmittelbedarf dar. Dabei kann es in der Praxis sinnvoll sein, den Gesamtdarlehensbetrag in Teildarlehen aufzusplitten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie z.B.:
    • Fördermittel, Arbeitgeberdarlehen oder andere zinsgünstige Darlehen beantragen können, diese aber für die Gesamtfinanzierung nicht ausreichen;
    • Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen haben, aber auch dies nur einen Teil des Darlehenbedarfs abdeckt;
    • Teile des Darlehens zu einer bestimmten Zeit ablösen wollen, aber für den restlichen Darlehensteil eine längere Zinsfestschreibung wünschen.