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Baufinanzierung in Sachsen

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A

Ablaufleistung
Geldbetrag, der im Rahmen von Kapitallebensversicherungen vom Versicherungsunternehmen entweder beim Tod des Versicherten oder im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Er setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und der Überschußbeteiligung zusammen. Die Höhe der Ablaufleistung gibt Auskunft über die Leistungsfähigkeit verschiedener Lebensversicherungsunternehmen - im Verhältnis zu den eingezahlten Prämien betrachtet.
 
Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen.
 
Abtretung
Als Abtretung bezeichnet man die Übertragung eines bestehenden Rechts auf einen Dritten. Im Rahmen der Baufinanzierung gibt es verschiedene Arten von Abtretungen:
  1. Abtretung von Auszahlungsansprüchen aus einem Darlehensvertrag
    Häufig verlangen Bauträger und Hersteller von Fertigteilhäusern vom Darlehensnehmer die Abtretung der Auszahlungsansprüche, die der Darlehensnehmer gegenüber seiner Bank durch den Darlehensvertrag erworben hat. Nach der Abtretung der Auszahlungsansprüche an den Bauträger darf der Darlehensgeber (Bank) Auszahlungen nur noch auf das Konto des Bauträgers und nicht mehr auf das Konto des Darlehensnehmers vornehmen.
  2. Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen
    Ist der Darlehensbedarf für ein Bau- oder Kaufvorhaben höher als die vom Kreditinstitut ermittelte Beleihungsgrenze, so kann der Antragsteller dem Kreditinstitut die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus bestehenden Bausparverträgen oder Lebensversicherungen als Ersatzsicherheit anbieten, um dennoch das Darlehen in der gewünschten Höhe bewilligt zu bekommen.
  3. Abtretung einer Grundschuld
    Insbesondere bei Umschuldungen von Darlehen erfolgt häufig die Abtretung der Grundschuld vom alten Darlehensgeber auf den neuen Darlehengeber. Dadurch erübrigt sich im Grundbuch das Löschen der alten Grundschuld und die Eintragung der neuen Grundschuld zugunsten des neuen Darlehensgebers. Möglich ist auch die Teilabtretung von Grundschulden.

 
Allgemeine Darlehensbedingungen
Vom Kreditinstitut vorformulierte Vertragsbestimmungen, die grundsätzlich für alle Kunden bei der Abwicklung eines Darlehens gelten.
 
Amtlicher Lageplan
bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den Informationen über Form, Lage des Baukörpers, angrenzende Grundstücke eines Grundstückes.
 
anfänglich effektiver Jahreszins
Stehen die Zinsen eines Darlehens nicht für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, so muß nach §4 der Preisangabenverordnung ein anfänglich effektiver Jahreszins als Preis eines Kredites angegeben werden. Er wird im Wesentlichen bestimmt durch Zum Vergleich unterschiedlicher Darlehensangebote besitzt der anfänglich effektive Jahreszins allerdings nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da einerseits von manchen Kreditinstituten Nebenkosten erhoben werden, die nicht in dessen Berechnung einfließen (z.B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge) und andererseits die Effektivität von tilgungsfreien Darlehen (z.B. Bausparsofortdarlehen und Versicherungsdarlehen) ganz entscheidend von der Effektivität des parallel abzuschließenden Sparvertrages abhängt.
 
Annuität
Regelmäßige - auch als Kapitaldienst bezeichnete - Zahlung, die bei Annuitätendarlehen für Zinsen und Tilgung aufzubringen ist. Während die Annuität in der Regel gleich hoch bleibt, verändert sich mit zunehmender Laufzeit der Anteil von Zinsen und Tilgungsleistungen. Durch die abnehmende Darlehensrestschuld ersparte Zinsen werden zur Erhöhung des Tilgungsanteils verwendet.
 
Annuitätendarlehen
die bei der Baufinanzierung meist verwendete Darlehensform. Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung und Tilgung der Darlehen mit einer gleichbleibenden Jahresleistung (Annuität), die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des Darlehens errechnet. Mit fortschreitender Tilgung vermindert sich der in der Jahresleistung enthaltene Zinsanteil, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt. Die Annuität wird je nach vertraglicher Vereinbarung in gleichen monatlichen oder vierteljährlichen Teilbeträgen gezahlt. Ausführlichere Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Baufinanzierung - Darlehensvarianten.
 
Anschlußfinanzierung
Kann der Darlehensnehmer sein bestehendes Darlehen mit Ablauf der Zinsfestschreibung nicht tilgen, muß er eine Anschlussfinanzierung in Form einer Prolongation oder einer Umschuldung organisieren.
 
Arbeitgeberdarlehen
Darlehen, das einige Unternehmen ihren Betriebsangehörigen für den Erwerb von Wohnungseigentum zu günstigen Konditionen anbietet. Die dem Arbeitnehmer entstehenden "geldwerten Vorteilen" sind jedoch unter bestimmten Bedingungen zu versteuern.
 
Auflassung
Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über die Übertragung des Eigentums an einem bebautem oder unbebautem Grundstück. Die Auflassungserklärung muß notariell beurkundet werden. Das Eigentum am Grundstück geht wirksam allerdings erst durch Auflassung und Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch über.
 
Auflassungsvormerkung
Vergeht zwischen dem Kaufvertrag und dem eigentlichen Eigentumsübergang eine gewisse Zeit, so kann sich der Käufer durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch dagegen absichern, daß der Verkäufer in der Zwischenzeit das Eigentum an einen anderen Käufer überträgt.
 
Auszahlungskurs
Der Auszahlungskurs gibt den prozentualen Anteil der nominellen Darlehenssumme an, der dem Darlehensnehmer nach Abzug von Auszahlungsabschlägen, wie zum Beispiel Disagio oder Bearbeitungsgebühr ausgezahlt wird.
 
Auszahlungsvoraussetzungen
Kreditinstitute zahlen ein Darlehen erst dann aus, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Hierzu gehören vollständig unterzeichnete Darlehensverträge, Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch, sowie sonstige von der Bank gemäß den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls verlangte Urkunden und Nachweise, wie z.B. notarielle Kaufpreisfälligkeitsmitteilungen, Bautenstandsbestätigungen, Grenzatteste.
 

B

Baubeschreibung
In der Baubeschreibung beschreibt der Architekt die bei der Ausführung eines Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien. Anhand der Baubeschreibung kann die Bauweise und die Ausstattung eines Gebäudes beurteilt werden. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrags auf Baugenehmigung. Einige Kreditinstitute haben hierfür auch eigene Vordrucke.
 
Bauherr
Derjenige, der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben in eigenem Namen durchführt bzw. durchführen läßt. Der Bauherr trägt die Risiken der Bauvorbereitung und der Baudurchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos. Er entscheidet über die architektonische und technische Gestaltung und die Finanzierung.
 
Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen ist ein Annuitätendarlehen mit einem meist niedrigen Nominalzinssatz, auf das der Bausparer aber erst nach Zuteilung des Bausparvertrages einen Anspruch hat. Der effektive Jahreszins ist jedoch in der Regel deutlich höher, da die meisten Bausparkassen hierfür Bearbeitungsgebühren zwischen 2% bis 3% des Darlehensbetrages erheben.
 
Bausparsumme
Die Bausparsumme ist die Vertragssumme, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung des für die Zuteilung erforderlichen Mindestguthabens, des maximalen Darlehensanspruchs, der Spar- und Tilgungsraten und der Abschlußgebühr.
 
Bauträger
Bauträger sind Unternehmen, die Grundstücke erwerben und anschließend mit Häusern oder Eigentumswohnungen bebauen, um sie Interessenten zum Kauf anzubieten.
 
Bearbeitungsgebühr
Von einigen Kreditinstituten einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung des Darlehensantrags. Sie wird in der Regel bei der Auszahlung des Darlehens abgezogen.
 
Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze ist eine in Prozent des Beleihungswertes angegebene Grenze, bis zu der Kreditinstitute normalerweise bereit sind, eine Immobilie zu bestimmten Konditionen zu beleihen und ein entsprechendes Darlehen zur Verfügung zu stellen. Überschreitet der Darlehensbedarf die Beleihungsgrenze des Kreditinstitutes, so verschlechtern sich die Darlehenskonditionen oder der Darlehensantrag wird abgelehnt.
 
Beleihungsobjekt
Als Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als Sicherheit für ein Darlehen dienen. In der Regel wird dies das Objekt sein, das gekauft oder gebaut werden soll.
 
Beleihungswert
Der Beleihungswert soll den auf Dauer erzielbaren Wert des Beleihungsobjektes darstellen. Bei selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen errechnet er sich in der Regel aus dem Sachwert, bei vermieteten Objekten aus dem Ertragswert. Da bei jedem Immobilienerwerb Aufwendungen anfallen, die den Wert der Immobilie in keinster Weise erhöhen (Notarkosten, Grunderwerbssteuer usw.) und die Kreditinstitute normalerweise auch von den tatsächlichen Baukosten bzw. vom Kaufpreis des Objektes einen Sicherheitsabschlag abziehen, liegt der Beleihungswert meist deutlich unter den tatsächlich anfallenden Gesamtkosten.
 
Bereitstellungszinsen
Zinsen, die viele Kreditinstitute für den Teil des Gesamtdarlehens berechnen, der nach der Darlehenszusage nicht sofort vom Darlehensnehmer abgerufen wird bzw. werden kann. Die Zinsen betragen meist 0,25 % pro Monat und werden je nach Geldgeber entweder sofort ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage oder nach Ablauf einer Frist berechnet, die in der Regel zwischen ein und zwölf Monaten liegt. Bereitstellungszinsen fallen vor allem im Zusammenhang mit Bauvorhaben an, da hier die Auszahlung der Darlehenssumme in bestimmten Raten nach Baufortschritt erfolgt.
 
Bonität
Jedes Kreditinstitut prüft bei seiner Kreditentscheidung die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kunden, d. h. ob er nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Beträge von seinen regelmäßig erzielten Einkünften in der Lage ist, die laufenden Darlehenskosten zu zahlen. Weiter wird geprüft, ob das bisherige Verhalten des Antragstellers Gewähr dafür bietet, dass er eingegangene Verpflichtungen pünktlich nachkommt.
 

C

D

Darlehenshöhe
der Nominalbetrag, Nennbetrag oder Bruttobetrag eines Darlehens, welcher sich jedoch durch die Verrechnung eines Disagios oder das Anfallen verschiedener Gebühren vom Auszahlungsbetrag unterscheiden kann.
 
Darlehenslaufzeit
Zeitraum Vertragsbeginn des Darlehens bis zu seiner vollständigen Rückzahlung. Je nach Höhe der vereinbarten Tilgung haben Hypothekendarlehen meist Laufzeiten zwischen 15 und 30 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit werden zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber bestimmte Zinsfestschreibungsfristen vereinbart.
 
Darlehensvertrag
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Darlehensvertrag setzt einen Darlehensantrag voraus und kommt durch die Zusage (Bewilligung) des Kreditinstitutes und durch die Annahme durch den Darlehensnehmer zustande. Im Darlehensvertrag werden die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art der Besicherung, die Auszahlungsvoraussetzungen und die zugrunde liegenden Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart.
 
Disagio
Das Disagio - auch Damnum genannt - ist eine Art Zinsvorauszahlung, bezogen auf die Dauer der Zinsfestschreibung. In der Regel wird der Auszahlungsbetrag des Darlehens um die Höhe des Disagios vermindert. Im Gegenzug reduziert das Kreditinstitut den zu zahlenden Nominalzinssatz während der Zinsfestschreibungsdauer. Dann sind die laufenden Zinsen entsprechend niedriger.

E

effektiver Jahreszins
Stehen die Zinsen eines Darlehens für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, so muß nach §4 der Preisangabenverordnung ein effektiver Jahreszins als Preis eines Kredites angegeben werden. Er wird im Wesentlichen bestimmt durch Zum Vergleich unterschiedlicher Darlehensangebote besitzt der effektive Jahreszins allerdings nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da einerseits von manchen Kreditinstituten Nebenkosten erhoben werden, die nicht in dessen Berechnung einfließen (z.B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge) und andererseits die Effektivität von tilgungsfreien Darlehen (z.B. Bausparsofortdarlehen und Versicherungsdarlehen) ganz entscheidend von der Effektivität des parallel abzuschließenden Sparvertrages abhängt.
 
Eigenkapital
eigenes Kapital, das zur Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden soll. Dazu zählen Barmittel, Festgeld, Guthaben auf Sparkonten, Guthaben auf zugeteilten Bausparverträgen, Wertpapiere und das eigene, schuldenfreie Baugrundstück.
 
Eigenleistung
Arbeitsleistung, die der Bauherr mit Hilfe von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten für den Bau oder Ausbau seines Bauvorhabens selbst erbringt. Bauherren, die Eigenleistungen zusammen mit Helfern erbringen, haben diese Arbeiten als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten bei der örtlich zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden und u.U. hierfür auch Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung der Helfer zu zahlen.
 
Eigenmittel
Summe aus Eigenkapital und Eigenleistungen.
 
Eigennutzung
Nutzung eines Hauses oder einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken. Dies ist u.a. eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung der Eigenheimzulage.
 
Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung umfaßt das Einzeleigentum an einer in sich abgeschlossenen Wohnung (Sondereigentum) sowie dem hiermit verbundenen Miteigentumsanteil am Grundstück und den Gebäudeteilen, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen (Gemeinschaftseigentum). Sie bietet den Vorteil eines unmittelbaren Rechts auf Nutzung einer Wohnung. Die das ganze Objekt betreffende Kosten werden anteilig auf alle Wohnungseigentümer entsprechend dem Miteigentumsanteil umgelegt.
 
Einliegerwohnung
Kleinere, jedoch in sich abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus.
 
endfälliges Darlehen
tilgungsfreies Darlehen, das erst am Ende der Laufzeit auf einen Schlag z.B. durch die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung (Lebensversicherungshypothek), durch die Zuteilung eines Bausparvertrages (Bausparvorausdarlehen) oder durch andere geeignete Sparformen getilgt wird. Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie auch unter der Rubrik Baufinanzierung - Darlehensvarianten.
 
Erbbaurecht
Ein zeitlich (in der Regel auf 99 Jahre) begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Erbbaurechte werden mit gewissen Einschränkungen von den Banken wie ein eigenes Grundstück beliehen.
 
Exposé
Objektangebot eines Immobilienmaklers. Es enthält normalerweise Angaben zu Lage, Größe und Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks, Art, Alter und Zustand des Gebäudes, Ausstattung, Wohn- und Nutzfläche, Berechnung des umbauten Raumes, Anzahl der Zimmer, Höhe des Kaufpreis- bzw. der Miete, zu übernehmende Belastungen sowie schließlich Name und Anschrift des Verkäufers oder Vermieters.
 

F

Festzinshypothek
Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen bestimmten Zeitraum (Zinsfestschreibungsdauer) garantiert. Das Gegenteil der Festzinshypothek ist ein Gleitzinsdarlehen, bei dem sich die Konditionen in Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses jederzeit ändern können.
 
Forwarddarlehen
Darlehen, das bis zu drei Jahre vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibungsdauer eines bestehenden Darlehens mit demselben oder einem anderen Kreditinstitut abgeschlossen werden kann, um sich bereits jetzt die Darlehenskonditionen für den Zeitpunkt nach Ablauf der Zinsbindung zu sichern.
 

G

Gleitzinsdarlehen
Darlehen, bei dem die Darlehenszinsen variabel den Schwankungen am Markt angepaßt werden.
 
Grundpfandrechte
Durch die Eintragung von Grundpfandrechten - unter diesen Oberbegriff fallen vor allem Hypotheken und Grundschulden - erwerben Kreditgeber eine dingliche Sicherheit in Form eines Pfandrechtes an einem Grundstück und dem damit verbundenen Gebäude. Die Eintragung erfolgt im Grundbuch, wobei die Reihenfolge der Eintragungen bestimmt, welche Forderung im Fall einer Verwertung des verpfändeten Objektes zuerst zum Zuge kommt.
 
Grundschuld
Das heutzutage in der Regel zur Sicherung von Baufinanzierungsdarlehen im Grundbuch eingetragene Grundpfandrecht. Im Gegensatz zur Hypothek muß der Grundschuld keine Forderung des Gläubigers zugrunde liegen - in der Praxis ist dies jedoch fast immer der Fall. Die Grundschuld bleibt auch bei fortschreitender Tilgung des Darlehens kann sie, ohne eine Neueintragung vornehmen zu müssen, auch als Sicherheit für ein neues Darlehen verwendet werden. Auf Grund der einfacheren Handhabung hat die Grundschuld die Hypothek als Kreditsicherheit bei Baufinanzierung fast völlig verdrängt.
 
Grundschuldbestellung
Die Grundschuldbestellung ist eine in einer notariellen Urkunde erklärte Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld, verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.
 

H

Hypothek
Grundpfandrecht zur dinglichen Sicherung vor allem von Darlehensforderungen. Im Gegensatz zur Grundschulden ist der Bestand einer Hypothek vom Vorhandensein einer Forderung abhängig. Die Hypothek nimmt bei fortschreitender Tilgung einer Darlehensschuld im gleichen Umfang ab. Bei vollständiger Rückzahlung des Darlehens ist die Hypothek zu löschen. Im Bereich der Baufinanzierung ist die Hypothek heute aber fast völlig durch die leichter zu handhabende Grundschuld verdrängt worden.
 
Hypothekenbank
überwiegend auf mittel- und langfristige Finanzierungen (Festzinshypothek) spezialisierte Bank. Die dafür notwendigen Mittel beschafft sich die Hypothekenbank durch den Verkauf von Pfandbriefen.
 
Hypothekendarlehen
Dies ist ein Oberbegriff für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Obwohl inzwischen fast nur noch Grundschulden zur Sicherung von Baufinanzierungsdarlehen im Grundbuch eingetragen werden, werdern auch diese Kredite weiterhin als Hypothekendarlehen bezeichnet. Je nach Rangstelle der im Grundbuch eingetragenen Sicherheiten spricht man von einer 1a-Hypothek oder einer 1b-Hypothek.
 

I

Immobilie
Unbebautes oder bebautes Grundstück, bei bebauten Grundstücken einschließlich der darauf errichteten Gebäude.
 

J

K

Konditionen
Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im Allgemeinen rechnet man hierzu Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn, Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschläge. Nur aus dem sorgfältigen Vergleich aller Einzelkonditionen lässt sich ermitteln, ob ein Darlehensangebot preisgünstiger als ein anderes ist.
 
Konditionenanpassung
siehe Prolongation
 

L

Lageplan (amtlicher)
bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den Informationen über Form, Lage des Baukörpers, angrenzende Grundstücke eines Grundstückes.
 
Lebensversicherungshypothek
Kurzbezeichnung für endfällige bzw. tilgungsfreie Darlehen, die am Ende der Laufzeit auf einen Schlag durch die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung getilgt werden. Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie auch unter der Rubrik Baufinanzierung - Darlehensvarianten.
 

M

Mitschuldner
eine Person, welche gemeinsam mit einem anderen Schuldner zusammen als Gesamtschuldner für die Erfüllung eines Darlehensvertrages haftet. In der Regel ist dies der Ehegatte oder Lebenspartner eines Darlehensnehmers.
 

N

Nachfinanzierung
nachträgliche Beschaffung von Darlehen, wenn die ursprünglich geplanten Mittel zur Durchführung eines Bauvorhabens plötzlich nicht mehr ausreichen. Eine solche Nachfinanzierung sollte jedoch vermieden werden, da die Kreditinstitute für das weitere Darlehen in der Regel einen höheren Zins verlangen und die finanziellen Belastungen für den Darlehensnehmer steigen.
 
Nichtabnahmeentschädigung
Ist ein Darlehensvertrag zwischen Darlehensnehmer und Kreditinstitut rechtskräftig geschlossen worden und der Darlehensnehmer nimmt dieses Darlehen dann doch nicht in Anspruch, kann die Bank von ihm eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Diese soll der Bank die entstandenen Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung des Darlehens ersetzen.
 
Nominalzins
der Darlehenszinssatz, den der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu bezahlen hat.
 
Notaranderkonto
Konto, das auf den Namen eines Notars für die vorübergehende Verwahrung von Fremdgeldern eingerichtet wird. Auf ein solches Konto kann ein Kreditinstitut eine vorzeitige Darlehensauszahlung vornehmen, auch wenn noch nicht alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies sollte jedoch vorher mit dem Darlehensgeber abgesprochen werden, da er nicht verpflichtet ist, Auszahlungen auf ein Notaranderkonto vorzunehmen.
 
Notarbestätigung
Bestätigung eines Notars gegenüber dem Darlehensgeber, daß die Eintragung einer Grundschuld an der gewünschten Rangstelle (meist die erstrangige Eintragung) vorgenommen werden kann, um eine vorzeitige Auszahlung eines Darlehens zu ermöglichen.
 

O

P

PAngV
Abkürzung für Preisangabenverordnung.
 
Pfandbriefe
festverzinsliche Wertpapiere, die zum Zwecke der Beschaffung von Geldmitteln (Refinanzierung) für die gewährten Darlehen von Hypothekenbanken ausgegeben werden.
 
Preisangabenverordnung
Verordnung, nach der Kreditinstitute verpflichtet sind, in Angeboten und Darlehensveträgen alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüberhinaus muß im Privatkundengeschäft auch der effektive Jahreszins bzw. der anfänglich effektive Jahreszins für die Vergleichbarkeit von Darlehen angegeben werden.
 
Prolongation
Verlängerung des Darlehensverhältnisses mit dem gleichen Kreditgeber nach Ablauf einer Zinsfestschreibungsperiode. Zu diesem Zweck unterbreitet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einige Wochen vor Ablauf der alten Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Zinsfestschreibungszeitraum, wobei sich die Konditionen am dann aktuellen Kapitalmarkt orientieren.
 

Q

R

Rangstelle
klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden.
 
Restschuld
Betrag des zu einem bestimmten Stichtag - zum Beispiel dem Ende einer Zinsfestschreibungsperiode - noch zurückzuzahlenden Darlehensteils.
 
Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, wobei die Höhe der Versicherungssumme stets der Restschuld des Darlehens entspricht.
 

S

Schätzgebühren
( auch Taxkosten oder Schätzkosten) Gebühren einiger Kreditinstitute, die bei der Schätzung des Beleihungsobjektes zur Ermittlung des Beleihungswertes entstehen und meist bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werden. Schätzkosten werden laut PAngV nicht im Effektivzins berücksichtigt.
 
Schuldübernahme
der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.
 
Sondertilgung
Tilgung, die zusätzlich zu der im Darlehensvertrag fest vereinbarten Tilgung vorgenommen wird. Sondertilgungen sind bei Darlehen mit einer Zinsfestschreibung jedoch nur dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich:
 

T

Taxkosten
(auch Schätzgebühren) Gebühren einiger Kreditinstitute, die bei der Schätzung des Beleihungsobjektes zur Ermittlung des Beleihungswertes entstehen und meist bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werden. Taxkosten werden laut PAngV nicht im Effektivzins berücksichtigt.
 
Teilauszahlungszuschlag
Kostenzuschlag, den einige Kreditinstitute als Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand erheben, falls der Darlehensnehmer sein Darlehen in mehreren Raten (z.B. nach nach Baufortschritt) auszahlen läßt. Manche Kreditinstitute erheben die Gebühr pro Auszahlungsrate; andere erheben einen höheren Zinssatz, solange das Darlehen noch nicht vollständig abgerufen wurde.
 
Tilgung
regelmäßige Leistung des Darlehensnehmeners zur Reduzierung der Darlehensschuld.
 
Tilgungsaussetzung
Vereinbarung mit dem Kreditinstitut, die Tilgung des Darlehens generell gegen entsprechenden Ersatzsicherheiten (z.B. Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder Kapitallebensversicherungen) auszusetzen. Der Darlehensnehmer zahlt während der Tilgungsaussetzung lediglich die Zinsen an die Bank und eventuell die Sparbeiträge für den Bausparvertrag bzw. die Kapitallebensversicherung. (siehe auch endfälliges Darlehen)
 
Tilgungfreijahre
Vereinbarung mit dem Kreditinstitut, die Tilgung des Darlehens für eine bestimmte Zeit (z.B. bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens) auszusetzen.
 

U

Umbauter Raum
eine Kennzahl für die Größe eines Hauses in Kubikmetern und bezeichnet den Raum, der von den Außenmauern, vom Dach und von der Kellersohle umschlossen wird und von den meisten Kreditinstituten zur Ermittlung des Beleihungswertes herangezogen wird. Der nicht ausgebaute Teil eines Dachgeschosses wird dabei jedoch nur mit einem Drittel berücksichtigt.
 
Umschuldung
Ablösung eines Darlehens durch einen bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommenen Kredit.
 

V

Valutierung
Auszahlung des Darlehens
 
Vorfälligkeitsentschädigung
Entgelt zur Kompensation der für die Bank entstehenden Verluste, falls ein Darlehensnehmer eine unzulässige, nicht vereinbarte Sondertilgung seines Darlehens vornimmt.
 

W

X

Y

Z

Zinsfestschreibung
der Zeitraum, für den die Konditionen zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber festgeschrieben sind.
 
Zusageprovision
von einigen Kreditinstituten gewählte Umschreibung für Bereitstellungszinsen.
 
Zuteilung
Zuteilung ist der Zeitpunkt, ab dem die Bausparkasse einem Bausparer sein angespartes Guthaben und das Bauspardarlehen zur Auszahlung bereit hält. Voraussetzung hierfür ist, das ein bestimmtes Mindestguthaben angespart und auch eine sogenannte Bewertungszahl erreicht wurde. Diese wird regelmäßig zu bestimmten Stichtagen von den Bausparkassen ermittelt und berücksichtigt sowohl die Höhe des Bausparguthabens als auch die Dauer, die das Guthaben der Bausparkasse zur Verfügung stand.
 
Zwischenfinanzierung
Inanspruchnahme eines kurzfristigen, meist teureren Kredits, der zu einem späteren Zeitpunkt durch langfristige Darlehen abgelöst wird. Eine Zwischenfinanzierung kann erforderlich werden, wenn z.B.